Die EU hat den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz beschlossen: den AI Act. Klingt erstmal nach großem Wurf (ist es auch), aber was bedeutet das konkret für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)? Muss jetzt jeder Mittelständler einen KI-Compliance-Beauftragten einstellen? Keine Sorge: Die meisten KMU werden nicht von heute auf morgen betroffen sein – aber es lohnt sich, die Grundlagen zu verstehen und frühzeitig zu prüfen, ob Handlungsbedarf besteht.
Ein Gesetz, das den Einsatz von KI in Europa reguliert. Ziel: Innovation fördern, Risiken begrenzen, Grundrechte schützen. Der Ansatz ist risikobasiert – je nach Einsatzbereich gelten unterschiedliche Pflichten. Der AI Act ist Teil des digitalen Regelwerks der EU, das sicherstellen soll, dass KI europäischen Werten entspricht.
Wenn dein Unternehmen KI entwickelt, vertreibt oder einsetzt, kann der AI Act relevant sein. Dabei geht es nicht nur um High-End-Modelle, sondern auch um einfache automatisierte Systeme, z. B. für Bewerbungsprozesse, Bonitätsprüfungen oder Kundenbewertungen. Auch der Einsatz von Drittanbieter-Tools mit KI-Komponenten (etwa Chatbots oder Analyse-Software) fällt unter den AI Act, sofern sie in kritischen Bereichen genutzt werden.
Wichtig: Viele KMU setzen KI nur ein (z. B. Chatbots, Sprachmodelle, Bilderkennung). In dem Fall gelten meist nur geringe Transparenzpflichten – kein Grund zur Panik, aber ein Grund zur Prüfung.
Der AI Act unterscheidet zwischen vier Kategorien:
Fazit: Die meisten KMU-Anwendungen dürften in die Kategorien 3 oder 4 fallen. Wer z.B. ein Bewerbermanagement-System nutzt, sollte aber prüfen, ob es in Kategorie 2 rutscht.
Zunächst lohnt sich eine ehrliche Bestandsaufnahme: Wo wird im Unternehmen KI eingesetzt – sei es durch selbst entwickelte Tools oder durch externe Anbieter? Dabei sollte geprüft werden, wie diese Systeme funktionieren und ob sie in sensible Bereiche wie Personalmanagement oder Kreditvergabe eingreifen.
Im nächsten Schritt sollte man einschätzen, in welche Risikokategorie die Anwendung fällt. Ist eine Hochrisiko-Klassifizierung wahrscheinlich, empfiehlt es sich, schon jetzt Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen – etwa durch interne Doku-Prozesse, klare Verantwortlichkeiten und Kommunikation an Nutzer:innen.
Nicht zu unterschätzen: Auch Technologiepartner spielen eine Rolle. Es lohnt sich, frühzeitig deren Unterstützung und Dokumentation einzufordern – insbesondere bei Cloud- oder SaaS-Lösungen mit KI-Funktionalität.
Keine Panik, aber: jetzt ist ein guter Zeitpunkt, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Der AI Act tritt schrittweise in Kraft – ab 2025 für verbotene KI, ab 2026 für Hochrisiko-Anwendungen. KMU haben Zeit, sich auf neue Pflichten einzustellen. Wer sich jetzt einen Überblick verschafft, spart später Stress – und nutzt die Gelegenheit, bestehende KI-Prozesse zu reflektieren und zukunftsfest aufzustellen. Vielleicht ist der AI Act ja genau der Anstoß, den es braucht, um das Thema verantwortungsvolle KI-Nutzung endlich strategisch anzugehen.
Der EU AI Act kommt. Die meisten KMU müssen (noch) nichts Dramatisches tun, aber sollten prüfen, ob sie KI nutzen – und wenn ja, wie risikoreich diese Anwendungen sind. Wer jetzt aktiv wird, kann Chancen nutzen, statt nur Pflichten abzuarbeiten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich informativen Zwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Für eine verbindliche Einschätzung empfiehlt sich die Konsultation von Expert:innen für Datenschutz, IT-Recht oder KI-Regulierung.